Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher

mit Ablauf des heutigen Tages (28. Februar 2023), tritt die Coronaschutzverordnung außer Kraft.

Alle landesrechtliche Maßnahmen treten damit außer Kraft.

Als letzte, noch bis zum 07. April 2023 fortbestehende Maßnahmen müssen Besucherinnen und Besucher eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbare) tragen.