Betreuung nach § 43b

Ihr guter Anspruch – unsere speziellen Pflegemaßnahmen

Menschen, die aufgrund Demenz oder anderer psychischer Erkrankungen einen erhöhten Betreuungsbedarf benötigen, ermöglichen wir besondere Hilfestellung in der Gestaltung ihrer Tagesabläufe. Die Vermittlung einer kontinuierlichen Struktur bietet den Betroffenen die Sicherheit, die sie im alltäglichen Leben benötigen.

Um diesem Bedarf gerecht zu werden, finanzieren die Pflegekassen seit der Pflegeversicherungsreform vom Juli 2008 jeweils eine zusätzliche Betreuungskraft pro 25 pflegebedürftige Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. So können wir Extraleistungen zur Betreuung und Aktivierung von besonders Pflegebedürftigen erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Bewohner führt.